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RVG-Änderung 2025: Was Kanzleien jetzt wissen und vorbereiten sollten

  • Ramona Freitag
  • 5. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Juni

Zum 1. Juni 2025 ist das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG erstmals seit 2021 wieder angepasst


Ein Glas voll mit Geld auf Holz, oben sprießt eine Pflanze heraus

Diese Änderungen bedeuten nicht nur eine Anpassung der Vergütung – sie bringen auch neue Herausforderungen für den Kanzleialltag mit sich.


#1 Was genau hat sich geändert?


  • Wertgebühren wurden um 6 % erhöht

    Die Tabellenwerte des § 13 RVG wurden pauschal angehoben – das betrifft viele Abrechnungen direkt.


  • Betragsrahmen- und Festgebühren sind um 9 % gestiegen

    Besonders im Straf- und Sozialrecht sowie bei Beratungshilfe und Pflichtverteidigung.


  • PKH-/VKH-Vergütung wurde weiter an die Wahlanwaltsvergütung angepasst


  • Auch die Gerichtskosten haben sich geändert

    Die Anpassungen betreffen die Gerichtskostenordnungen (GKG, FamGKG, GNotKG).

    • z. B. Erhöhung des Gegenstandswertes nach § 45 FamGKG in Kindschaftssachen auf 5.000 Euro

    • Anhebung der Gegenstandswerte um 1.000 Euro für Abstammungs-, Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen



#2: Was heißt das für die Kanzlei?


Diese Veränderungen können ganz schön herausfordernd sein – aber mit der richtigen Vorbereitung meistern Sie das souverän.


  •    Die neuen Gebühren gelten für Mandate, die ab dem 01. Juni 2025 erteilt werden.

  • Software & Abrechnung prüfen und anpassen. Damit die Abrechnungen ab dem Stichtag korrekt

    laufen, lohnt sich ein genauer Blick auf das System und Vorlagen.

  • Team informieren und schulen. Gerade in stressigen Zeiten ist es wichtig, dass alle im Team

    Bescheid wissen und mit den neuen Regelungen sicher umgehen können.

  • Dokumente und Muster überarbeiten. Mandatsvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen und

    Formulare sollten aktualisiert werden, damit alles rechtskonform bleibt.

  • Offene Kommunikation mit deinen Mandanten. Die Mandanten sollten proaktiv und transparent über mögliche Kostenänderungen informiert werden.



#3: Mein Tipp


Die RVG-Änderung ist auch eine Chance: Nutzen Sie den Moment, um Abläufe zu reflektieren und zu optimieren. Und wenn Sie das Gefühl haben, Unterstützung oder jemanden, der Ihnen den Rücken stärkt zu brauchen– begleiten wir Sie gern dabei.


#4: Quellen




Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie am besten starten sollten, melden Sie sich jederzeit. Wir sind gerne für Sie da und unterstützen mit praxisnahen Lösungen.

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